Abmeldung

Abmeldungen für das kommende Semester sind jeweils bis zum 20. Dezember (Frühlingssemester) bzw. 20. Juni (Herbstsemester) dem Sekretariat der STIMMWERKBANDE schriftlich mitzuteilen.

Falls wir bis dahin nichts gehört haben, gilt die Sängerin/der Sänger als angemeldet und verpflichtet sich für das folgende Semester!

 

Abmeldungen gelten erst NACH BESTÄTIGUNG durch das Sekretariat.